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Abkehr von überzogenen Beschränkungen der  einem Bestandsgebäude nicht nur innerhalb  Architektur und Innenarchitektur:
                      Bauvorlageberechtigung ist geboten    der Kubatur mit sich bringen (wie  Anbauten,  unterschiedliche Schwerpunkte, große
                                                            Erweiterungen und Aufstockungen), bis hin  Schnittmenge
                      Für niemanden, der im europäischen Binnen-  zu einer extrem restriktiven Sichtweise, nach
                      markt seinen Beruf ausübt und bereits in der  denen nur Änderungen eines Bestandsgebäu-  Nicht in Abrede zu stellen ist, dass die Stu -
                      Tradition  eines  europäischen  Binnenmarkts  des im geringen Umfang – nämlich wenn sie  diengänge Architektur und Innenarchitektur
                      sein Hochschulstudium aufgenommen hat, ist  als „statisch-konstruktiv offensichtlich un-  unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Es darf
                      die heute aufzufindende Situation nachvoll-  problematisch“ zu definieren sind – von der  dabei aber nicht außer Betracht bleiben, dass
                      ziehbar:                              Bauvorlageberechtigung  getragen werden  die Inhalte der Studiengänge eine so große
                      Bei bundesweit quasi vollständig harmonisier-  sollen.                       Schnittmenge aufweisen, dass hinsichtlich der
                      ten Qualifikationsvoraussetzungen für die Aus-                               Bauvorlageberechtigung nur bestimmte Ein-
                      übung des Berufs  werden Grenzen der zu -  Die letztgenannte Restriktion der Berufsaus-  schränkungen, wie etwa hin    sicht lich der Pla-
                      lässigen Berufsausübung in den Bundesländern  übungsfreiheit ist als evident unverhältnismä-  nung der Neuerrichtung größerer Bauwerke,
                      substanziell unterschiedlich gezogen. Die teil-  ßig und rechtlich unzulässig zu bewerten.  als gerechtfertigt angesehen werden könnten.
                      weise gängigen erheblichen Restriktionen bei
                      der Berufsausübung durch eine weitreichende  Bauvorlage ist an Qualifikationen geknüpft  Ein Blick über die Grenzen zeigt übrigens, dass
                      Beschränkung der Bauvorlageberechtigung                                      es –  ohne Gefährdung der zweifelsfrei legiti-
                      werden als willkürlich und nicht sachgerecht  Grundsätzlich ist es im Rahmen der bestehen-  men Schutzziele, die zur Begründung der Be-
                      empfunden.                            den verfassungsmäßigen Ordnung zulässig,  schränkung der Berufsausübung herange-
                                                            durch Gesetz oder auf gesetzlicher Grundlage  zogen werden –  auch völlig anders geht. In der
                      Einschränkung ist ein Eingriff in die Freiheit  Einschränkungen der Berufsausübung vorzu-  Schweiz ist es beispielsweise so, dass es in ei-
                      der Berufsausübung                    nehmen. Dass die Freiheit des Einzelnen dort  nigen Kantonen einer Bauvorlageberechti-
                                                            an ihre Grenzen stößt, wo ihre Ausübung zu  gung bedarf, in anderen wiederum nicht. Dort
                      Generell ist die Bauvorlageberechtigung erfor-  Beeinträchtigungen Dritter führen kann, ist  vertraut man stattdessen auf die Prüfung des
                      derlich, um Genehmigungsplanungen für die  hierzulande selbstverständlich,  wird auch  Vorhabens durch die (ausreichend qualifi-
                      Änderung bzw. Errichtung sowie den Abbruch  nicht ernsthaft hinterfragt. So erklärt es sich,  zierte) Bauverwaltung. Entwürfe für Bauvor-
                      von Bauwerken als verantwortlicher Planver-  dass der Gesetzgeber die Bauvorlageberechti-  haben darf dort jedermann einreichen. Geht
                      fasser unterzeichnen zu dürfen. In der Praxis  gung an bestimmte Qualifikationen knüpft.  man davon aus, dass der deutschen Bauver-
                      führt dies dazu, dass Planungsleistungen dort  Das Bundesverfassungsgericht  führt hierzu  waltung eine kompetente Kontrolle von Bau-
                      bestellt werden, wo eine entsprechende Be-  aus, dass der Sinn und Zweck der als zulässig  vorlagen nicht zugemutet werden kann oder
                      rechtigung vorliegt. Damit besteht ein unab-  anzusehenden Bauvorlageberechtigung für  zumindest nicht zugemutet werden soll (viel-
                      dingbarer Zusammenhang zwischen der Bau-  bestimmte Berufsgruppen im Wesentlichen  leicht, weil dort zu viel Kompetenz abgebaut
                   Fit AG, Lupburg, Berschneider + Berschneider Architekten BDA + Innenarchitekten, Pilsach. Foto: Petra Kellner, Amberg
                      vorlageberechtigung und der Chance, Leistun-  darin bestehe, die von mangelhaft errichteten  worden ist?), stellen sich die hier untersuch-
                      gen auf dem Planungsmarkt erfolgreich anzu-  Bauwerken ausgehenden Gefahren für die öf-  ten Beschränkungen der Berufsausübung der
                      bieten. Beschränkungen der Bauvorlagebe-  fentliche Sicherheit zu verhindern. Das leuch-  Innenarchitektinnen und Innenarchitekten im
                      rechtigung einer Berufsgruppe greifen deshalb  tet ein. Insbesondere Fehlplanungen des  Ergebnis gleichwohl als unzulässig dar.  Sie
                      spürbar in die Freiheit der Berufsausübung ein.  Tragwerks haben tatsächlich Katastrophenpo-  sind unverhältnismäßig, weil
                                                            tenzial.
                      Ist die Beschränkung rechtlich zulässig?                                     1. das Schutzziel der Sicherheit generell auch
                                                            Den allkompetenten Entwurfsverfasser   ohne eine Beschränkung der Bauvorlagebe-
                      Das Gutachten gelangt hinsichtlich der unter-  gibt es nicht                 rechtigung durch Hinzuziehung geeigneter
                      suchten Restriktionen der Berufsausübungs-                                   Fachplaner gewährleistet ist, und
                      freiheit der Innenarchitektinnen und Innen-  Aber ist es deshalb auch zulässig, die Bauvor-  2. auch sekundäre Schutzziele keine derartige
                      architekten zu einem klaren Ergebnis:   lageberechtigung der Innenarchitektinnen  Beschränkung rechtfertigen, wie die Effizienz
                      Es ist weder sachlich gerechtfertigt noch recht-  und Innenarchitekten auf „statisch-konstruk-  der Verwaltung, die bei Hinzuziehung geeig-
                      lich zulässig, dass Innenarchitektinnen und In-  tiv offensichtlich unproblematische“ Bauvor-  neter Fachplaner nicht gefährdet ist. Oder die
                      nenarchitekten im Rahmen ihrer Berufsaus-  haben  zu  beschränken?  Vielleicht  auf  den  gestalterische Planungsqualität, die nach
                      übung weitergehenden Beschränkungen un-  allerersten Blick. Schaut man sich die auch in-  Sicht des Gesetzgebers auch bei Zuerkennung
                      terworfen werden, als es zur Erreichung legiti-  soweit identischen landesrechtlichen Rege-  einer „unbeschränkten“ Bauvorlageberechti-
                      mer und  verfassungsrechtlich zulässiger  lungen an, ist Folgendes festzustellen:  gung an Ingenieure nicht gefährdet ist, deren
                      Schutz ziele  tatsächlich  notwendig  ist.  Die  Den allkompetenten Entwurfsverfasser gibt  Qualifikation in diesem Bereich aber generell
                      Grenzen des insofern Zulässigen werden zu-  es offensichtlich nicht. So müssen auch die  geringer ist.
                      mindest in einigen Bundesländern systema-  gemeinhin als „unbeschränkt“ bauvorlagebe-
                      tisch überschritten.                  rechtigt angesehenen Hochbauarchitekten  Eine Korrektur der restriktiven Rechtsanwen-
                                                            fallspezifisch geeignete und besonders quali-  dung der Bauvorlageberechtigung der Innen-
                      In der Sache wird der Umfang der Bauvorlage-  fizierte Fachplaner hinzuziehen. In der Praxis  architektinnen und Innenarchitekten ist
                      berechtigung der Innenarchitektinnen und In-  ist es denn auch so, dass Hochbauarchitekten  deshalb überfällig.
                      nenarchitekten in der Verwaltungspraxis der  in vielen Fällen einen Tragwerksplaner/Stati-
                      für das Bauordnungsrecht zuständigen Bun-  ker und weitere Fachplaner hinzuziehen müs-  Autor des Gutachtens sowie der Zusammen-
                      desländer trotz weitgehend identischer landes-  sen  und  dies  auch  tun.  Warum  sollte  dies  fassung ist Rechtsanwalt Thomas Maibaum,
                      gesetzlicher Regelungen unterschiedlich be -  nicht auch eine Innenarchitektin oder ein In-  Kanzlei Leinemann & Partner Rechtsanwälte,
                      ur teilt. Das Spektrum des in einzelnen Bundes-  nenarchitekt dürfen, wenn es um ein Vorha-  Berlin.
                      ländern als zulässig Erachteten reicht dabei von  ben geht, das statisch-konstruktiv pro -
                      der Bauvorlageberechtigung für planerische  blematisch ist? Ein sachlich überzeugender
                      Maßnahmen,  die substanzielle Änderungen an  Grund hierfür ist nicht ersichtlich.


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