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Abkehr von überzogenen Beschränkungen der einem Bestandsgebäude nicht nur innerhalb Architektur und Innenarchitektur:
Bauvorlageberechtigung ist geboten der Kubatur mit sich bringen (wie Anbauten, unterschiedliche Schwerpunkte, große
Erweiterungen und Aufstockungen), bis hin Schnittmenge
Für niemanden, der im europäischen Binnen- zu einer extrem restriktiven Sichtweise, nach
markt seinen Beruf ausübt und bereits in der denen nur Änderungen eines Bestandsgebäu- Nicht in Abrede zu stellen ist, dass die Stu -
Tradition eines europäischen Binnenmarkts des im geringen Umfang – nämlich wenn sie diengänge Architektur und Innenarchitektur
sein Hochschulstudium aufgenommen hat, ist als „statisch-konstruktiv offensichtlich un- unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Es darf
die heute aufzufindende Situation nachvoll- problematisch“ zu definieren sind – von der dabei aber nicht außer Betracht bleiben, dass
ziehbar: Bauvorlageberechtigung getragen werden die Inhalte der Studiengänge eine so große
Bei bundesweit quasi vollständig harmonisier- sollen. Schnittmenge aufweisen, dass hinsichtlich der
ten Qualifikationsvoraussetzungen für die Aus- Bauvorlageberechtigung nur bestimmte Ein-
übung des Berufs werden Grenzen der zu - Die letztgenannte Restriktion der Berufsaus- schränkungen, wie etwa hin sicht lich der Pla-
lässigen Berufsausübung in den Bundesländern übungsfreiheit ist als evident unverhältnismä- nung der Neuerrichtung größerer Bauwerke,
substanziell unterschiedlich gezogen. Die teil- ßig und rechtlich unzulässig zu bewerten. als gerechtfertigt angesehen werden könnten.
weise gängigen erheblichen Restriktionen bei
der Berufsausübung durch eine weitreichende Bauvorlage ist an Qualifikationen geknüpft Ein Blick über die Grenzen zeigt übrigens, dass
Beschränkung der Bauvorlageberechtigung es – ohne Gefährdung der zweifelsfrei legiti-
werden als willkürlich und nicht sachgerecht Grundsätzlich ist es im Rahmen der bestehen- men Schutzziele, die zur Begründung der Be-
empfunden. den verfassungsmäßigen Ordnung zulässig, schränkung der Berufsausübung herange-
durch Gesetz oder auf gesetzlicher Grundlage zogen werden – auch völlig anders geht. In der
Einschränkung ist ein Eingriff in die Freiheit Einschränkungen der Berufsausübung vorzu- Schweiz ist es beispielsweise so, dass es in ei-
der Berufsausübung nehmen. Dass die Freiheit des Einzelnen dort nigen Kantonen einer Bauvorlageberechti-
an ihre Grenzen stößt, wo ihre Ausübung zu gung bedarf, in anderen wiederum nicht. Dort
Generell ist die Bauvorlageberechtigung erfor- Beeinträchtigungen Dritter führen kann, ist vertraut man stattdessen auf die Prüfung des
derlich, um Genehmigungsplanungen für die hierzulande selbstverständlich, wird auch Vorhabens durch die (ausreichend qualifi-
Änderung bzw. Errichtung sowie den Abbruch nicht ernsthaft hinterfragt. So erklärt es sich, zierte) Bauverwaltung. Entwürfe für Bauvor-
von Bauwerken als verantwortlicher Planver- dass der Gesetzgeber die Bauvorlageberechti- haben darf dort jedermann einreichen. Geht
fasser unterzeichnen zu dürfen. In der Praxis gung an bestimmte Qualifikationen knüpft. man davon aus, dass der deutschen Bauver-
führt dies dazu, dass Planungsleistungen dort Das Bundesverfassungsgericht führt hierzu waltung eine kompetente Kontrolle von Bau-
bestellt werden, wo eine entsprechende Be- aus, dass der Sinn und Zweck der als zulässig vorlagen nicht zugemutet werden kann oder
rechtigung vorliegt. Damit besteht ein unab- anzusehenden Bauvorlageberechtigung für zumindest nicht zugemutet werden soll (viel-
dingbarer Zusammenhang zwischen der Bau- bestimmte Berufsgruppen im Wesentlichen leicht, weil dort zu viel Kompetenz abgebaut
Fit AG, Lupburg, Berschneider + Berschneider Architekten BDA + Innenarchitekten, Pilsach. Foto: Petra Kellner, Amberg
vorlageberechtigung und der Chance, Leistun- darin bestehe, die von mangelhaft errichteten worden ist?), stellen sich die hier untersuch-
gen auf dem Planungsmarkt erfolgreich anzu- Bauwerken ausgehenden Gefahren für die öf- ten Beschränkungen der Berufsausübung der
bieten. Beschränkungen der Bauvorlagebe- fentliche Sicherheit zu verhindern. Das leuch- Innenarchitektinnen und Innenarchitekten im
rechtigung einer Berufsgruppe greifen deshalb tet ein. Insbesondere Fehlplanungen des Ergebnis gleichwohl als unzulässig dar. Sie
spürbar in die Freiheit der Berufsausübung ein. Tragwerks haben tatsächlich Katastrophenpo- sind unverhältnismäßig, weil
tenzial.
Ist die Beschränkung rechtlich zulässig? 1. das Schutzziel der Sicherheit generell auch
Den allkompetenten Entwurfsverfasser ohne eine Beschränkung der Bauvorlagebe-
Das Gutachten gelangt hinsichtlich der unter- gibt es nicht rechtigung durch Hinzuziehung geeigneter
suchten Restriktionen der Berufsausübungs- Fachplaner gewährleistet ist, und
freiheit der Innenarchitektinnen und Innen- Aber ist es deshalb auch zulässig, die Bauvor- 2. auch sekundäre Schutzziele keine derartige
architekten zu einem klaren Ergebnis: lageberechtigung der Innenarchitektinnen Beschränkung rechtfertigen, wie die Effizienz
Es ist weder sachlich gerechtfertigt noch recht- und Innenarchitekten auf „statisch-konstruk- der Verwaltung, die bei Hinzuziehung geeig-
lich zulässig, dass Innenarchitektinnen und In- tiv offensichtlich unproblematische“ Bauvor- neter Fachplaner nicht gefährdet ist. Oder die
nenarchitekten im Rahmen ihrer Berufsaus- haben zu beschränken? Vielleicht auf den gestalterische Planungsqualität, die nach
übung weitergehenden Beschränkungen un- allerersten Blick. Schaut man sich die auch in- Sicht des Gesetzgebers auch bei Zuerkennung
terworfen werden, als es zur Erreichung legiti- soweit identischen landesrechtlichen Rege- einer „unbeschränkten“ Bauvorlageberechti-
mer und verfassungsrechtlich zulässiger lungen an, ist Folgendes festzustellen: gung an Ingenieure nicht gefährdet ist, deren
Schutz ziele tatsächlich notwendig ist. Die Den allkompetenten Entwurfsverfasser gibt Qualifikation in diesem Bereich aber generell
Grenzen des insofern Zulässigen werden zu- es offensichtlich nicht. So müssen auch die geringer ist.
mindest in einigen Bundesländern systema- gemeinhin als „unbeschränkt“ bauvorlagebe-
tisch überschritten. rechtigt angesehenen Hochbauarchitekten Eine Korrektur der restriktiven Rechtsanwen-
fallspezifisch geeignete und besonders quali- dung der Bauvorlageberechtigung der Innen-
In der Sache wird der Umfang der Bauvorlage- fizierte Fachplaner hinzuziehen. In der Praxis architektinnen und Innenarchitekten ist
berechtigung der Innenarchitektinnen und In- ist es denn auch so, dass Hochbauarchitekten deshalb überfällig.
nenarchitekten in der Verwaltungspraxis der in vielen Fällen einen Tragwerksplaner/Stati-
für das Bauordnungsrecht zuständigen Bun- ker und weitere Fachplaner hinzuziehen müs- Autor des Gutachtens sowie der Zusammen-
desländer trotz weitgehend identischer landes- sen und dies auch tun. Warum sollte dies fassung ist Rechtsanwalt Thomas Maibaum,
gesetzlicher Regelungen unterschiedlich be - nicht auch eine Innenarchitektin oder ein In- Kanzlei Leinemann & Partner Rechtsanwälte,
ur teilt. Das Spektrum des in einzelnen Bundes- nenarchitekt dürfen, wenn es um ein Vorha- Berlin.
ländern als zulässig Erachteten reicht dabei von ben geht, das statisch-konstruktiv pro -
der Bauvorlageberechtigung für planerische blematisch ist? Ein sachlich überzeugender
Maßnahmen, die substanzielle Änderungen an Grund hierfür ist nicht ersichtlich.
AIT 11.2018 • 149