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Liebe Kolleginnen und Kollegen,         Hochbauarchitekten müssen Ingenieure und
                                                                                         Fachplaner einbeziehen. Die Einschränkung so -
                                                 Innenarchitektinnen und Innenarchitekten über-  wie die Unsicherheit der Baubehörden in der Aus-
                                                 nehmen umfassend Verantwortung für die Si-  legung der Bauordnung kommt einer Be hin-
                                                 cherheit von Menschen in Gebäuden. Durch ihre    derung der Berufsausübung ziemlich nahe. Wir
                                                 Kammerzugehörigkeit wird gewährleistet, dass  fordern eine Allianz für eine echte Wertschätzung
                                                 sie aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Praxiszeit  der Kompetenzen von Innenarchitektinnen und
                                                 entsprechend vorbereitet sind. Aus diesem Grund  Innenarchitekten, die sich auch in der Genehmi-
                                                 ist zu bezweifeln, ob eine Einschränkung der Bau -  gungspraxis widerspiegelt!
                                                 vorlageberechtigung von Innenarchitekten über-
                                                 haupt zu rechtfertigen ist. Den „allkompetenten  Herzliche Grüße
                                                 Entwurfsverfasser“ gibt es nämlich nicht – auch  Ihre Vera Schmitz, Präsidentin bdia






































                                                 Keine Beschränkung



                                                 der Bauvorlage!






                                                 Der bdia bund deutscher innenarchitekten hat in seinem Engagement
                                                 gegen die Beschränkung der Bauvorlageberechtigung für Innenarchitek-
                                                 tinnen und Innenarchitekten im Sommer 2018 ein Gutachten bei der Kanz-
                                                 lei Leinemann & Partner Rechtsanwälte beauftragt. Die dabei erarbeiteten
                                                 Bausteine liefern wichtige Argumente, um die Gesetzgebung zu sensibil-
                                                 sieren und die Verwaltungspraxis zu verändern. Die Zusammenfassung:

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