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Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hochbauarchitekten müssen Ingenieure und
Fachplaner einbeziehen. Die Einschränkung so -
Innenarchitektinnen und Innenarchitekten über- wie die Unsicherheit der Baubehörden in der Aus-
nehmen umfassend Verantwortung für die Si- legung der Bauordnung kommt einer Be hin-
cherheit von Menschen in Gebäuden. Durch ihre derung der Berufsausübung ziemlich nahe. Wir
Kammerzugehörigkeit wird gewährleistet, dass fordern eine Allianz für eine echte Wertschätzung
sie aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Praxiszeit der Kompetenzen von Innenarchitektinnen und
entsprechend vorbereitet sind. Aus diesem Grund Innenarchitekten, die sich auch in der Genehmi-
ist zu bezweifeln, ob eine Einschränkung der Bau - gungspraxis widerspiegelt!
vorlageberechtigung von Innenarchitekten über-
haupt zu rechtfertigen ist. Den „allkompetenten Herzliche Grüße
Entwurfsverfasser“ gibt es nämlich nicht – auch Ihre Vera Schmitz, Präsidentin bdia
Keine Beschränkung
der Bauvorlage!
Der bdia bund deutscher innenarchitekten hat in seinem Engagement
gegen die Beschränkung der Bauvorlageberechtigung für Innenarchitek-
tinnen und Innenarchitekten im Sommer 2018 ein Gutachten bei der Kanz-
lei Leinemann & Partner Rechtsanwälte beauftragt. Die dabei erarbeiteten
Bausteine liefern wichtige Argumente, um die Gesetzgebung zu sensibil-
sieren und die Verwaltungspraxis zu verändern. Die Zusammenfassung:
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