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AGB
Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der baren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter
Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde.
Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht ver-
in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel letzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden
im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den beschränkt.
Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben,
Druckunterlagen einhält. Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier
Ziffer 9 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückge- Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem
sandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erst- Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
maligen Verbreitung der Anzeige.
Ziffer 11
Ziffer 10 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksich-
bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie tigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der
Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde.
Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn Ziffer 12
– diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übli-
der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem che, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
– diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Ziffer 13
Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht
Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/ im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln
der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Ziffer 14
Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungs-kosten
Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages
gemacht werden. bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorherseh- Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Unsere Geschäftsbedingungen 29