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AGB


        Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der  baren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter
        Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.         oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde.
        Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie  Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht ver-
        in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel  letzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden
        im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den  beschränkt.
        Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von  Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben,
        Druckunterlagen einhält.                              Körper oder Gesundheit haftet der  Verlag nach den gesetzlichen  Vorschriften.
                                                              Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier
        Ziffer 9                                              Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
        Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückge-  Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem
        sandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erst-  Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
        maligen Verbreitung der Anzeige.
                                                              Ziffer 11
        Ziffer 10                                             Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
        Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit  Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksich-
        bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie  tigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der
        Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß,  Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
        in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde.
        Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn  Ziffer 12
        – diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und  Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übli-
          der  Gebote  von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis  zu dem  che, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
          Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
        – diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.  Ziffer 13
        Lässt der  Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der  Veröffentlichung des anderen  Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht
        Werbemittels gestellte angemessene Frist  verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/  im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
        Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf  Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
        Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln
        der Anzeige oder der  Veröffentlichung des anderen  Werbemittels ist die  Ziffer 14
        Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen  Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungs-kosten
        Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen  Verjährungsbeginn geltend  berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages
        gemacht werden.                                       bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
        Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus  Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
        unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit  berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
        beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorherseh-  Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich  vereinbartes  Zahlungsziel  von der
        Unsere Geschäftsbedingungen                                                                             29
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