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Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei  anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die
        Klagen Gerichtsstand der Sitz des  Verlages. Soweit Ansprüche des  Verlages nicht im  Konzernrabattierung.
        Mahnverfahren geltend gemacht  werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-
        Kaufleuten nach deren Wohnsitz.                       Ziffer 22
        Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten,  Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte
        im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss sei-  besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche
        nen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist  Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der
        als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.   zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen
                                                              Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen
        Ziffer 19                                             können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freige-
        Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen  stellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen
        und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.  und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
                                                              Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und
        Ziffer 20                                             Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen
        Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn  Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht  zur
        sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen  Vervielfältigung,  Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche  Zugänglichmachung,
        Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein  Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die
        Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt  Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.  Vorgenannte Rechte  werden in allen
        der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.  Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
                                                              Ziffer 23
        Ziffer 21                                             Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger
        Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist  Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und derglei-
        der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des  Werbungtreibenden erforderlich.  chen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur
        Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen  Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröf-
        denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht.  fentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale
        Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers  verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei
        oder durch  Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch  geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem
        Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis  die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
        zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht
        rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen,
        schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der
        Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich


        Unsere Geschäftsbedingungen                                                                             31
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