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AGB



        Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der   baren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter
        Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.         oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde.
        Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie   Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt
        in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel   wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
        im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den   Bei  Ansprüchen  nach  dem  Produkthaftungsgesetz  sowie  bei  einer  Verletzung  von
        Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von   Leben,  Körper  oder  Gesundheit  haftet  der  Verlag  nach  den  gesetzlichen  Vorschriften.
        Druckunterlagen einhält.                              Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier
                                                              Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
        Ziffer 9                                              Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem
        Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückge-  Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
        sandt.  Die  Pflicht  zur  Aufbewahrung  der  Druckunterlagen  endet  drei  Monate  nach  der
        erstmaligen Verbreitung der Anzeige.                  Ziffer 11
                                                              Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
        Ziffer 10                                             Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksich-
        Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit   tigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der
        bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie   Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
        Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß,
        in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde.  Ziffer 12
        Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn  Sind  keine  besonderen  Größenvorschriften  gegeben,  so  wird  die  nach  Art  der  Anzeige
        – diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses   übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
          und der Gebote  von  Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis  zu dem
          Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder    Ziffer 13
        – diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.  Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht
        Lässt  der  Verlag  eine  ihm  für  die  Ersatzanzeige  oder  der  Veröffentlichung  des  ande-  im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
        ren  Werbemittels  gestellte  angemessene  Frist  verstreichen  oder  ist  die  Ersatzanzeige/   Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
        Ersatzveröffentlichung  erneut  nicht  einwandfrei,  so  hat  der  Auftraggeber  ein  Recht  auf
        Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln   Ziffer 14
        der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung   Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungs-kosten
        des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen   berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages
        binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.  bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
        Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus   Bei  Vorliegen  begründeter  Zweifel  an  der  Zahlungsfähigkeit  des  Auftraggebers  ist  der
        unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit   Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen
        beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorherseh-  weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der



        Unsere Geschäftsbedingungen                                                                             29
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