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BANKEN UND BEHÖRDEN • BANKS AND AUTHORITY BUILDINGS
STRAFJUSTIZZENTRUM
IN MUTTENZ
Entwurf • Design Kunz und Mösch Architekten, CH-Basel
In Muttenz haben Kunz und Mösch Architekten etwas ganz Neues
geschaffen. Erstmals in der Schweiz wurden Gefängnis, Staatsan walt -
schaft und Gericht unter einem Dach zusammengefasst. Das gleich-
mäßige Fassadenraster des dunklen Baukörpers verrät nichts über die
verschiedenen Funktionen dahinter. Im Inneren haben die Gestalter
jedem Bereich – von der Erschließung über die Gerichtssäle und Büros
bis hin zu den Gefängniszellen – ein eigenes Gesicht gegeben und vor
allem bei den 47 Zellenplätzen viel Fingerspitzengefühl bewiesen.
In Muttenz, Kunz und Mösch Architekten have created something
completely new. For the first time in Switzerland, a prison, the public
prosecution department and a court of justice were united under the
same roof. The regular façade grid of the dark building does not give
away the different functions accommodated behind. In the interior,
the designers gave each area – from circulation areas to courtrooms
and offices through to prison cells – an appearance. Especially in the
47 cells, the architects demonstrated that they had the right touch.
von • by Christine Schröder
D ie Geschichte der Bestrafung von Verbrechen ist lang. Folter und öffentliche Hin -
richtungen an Galgen, mittels Vierteilung oder auf dem Schafott durch ausgebildete
Henker standen bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts für kleinere und größere Delikte an
der Tagesordnung. Mit der Modernisierung der Strafjustiz wurden solch grausame Ver gel -
tungen durch die Haftstrafe ersetzt. Allerdings zählten psychische Strafen wir Dunkelhaft
und Nahrungsentzug bis vor nicht allzu langer Zeit weiterhin zum Alltag. Und im Bezug
auf die Architektur von Gefängnisbauten gibt es bis heute einiges zu bemängeln. Dabei
beweisen gebaute Beispiele, bei denen über gestalterische Maßnahmen neue Wege ge -
gangen wurden, neben der positiven Auswirkung auf die Insassen und das Per sonal, dass
Straftäter nach ihrer Entlassung weniger oft rückfällig werden und dass die Reso zi -
alisierung in den Alltag weitaus schneller vonstattengeht. Ein Umdenken seitens der Ent -
scheider ist also dringend notwendig, zumal nicht die Art der Unterbringung, sondern der
Freiheitsentzug die Strafe darstellt. In Muttenz haben die Ver ant wort lichen unlängst ein
für die Schweiz neues Modell eingeführt und neben einem Untersuchungs gefängnis auch
gleich die Staats an waltschaft und das Gericht unter einem Dach vereint. s
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