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BANKEN UND BEHÖRDEN  •  BANKS AND AUTHORITY BUILDINGS



































               STRAFJUSTIZZENTRUM

               IN MUTTENZ


               Entwurf • Design Kunz und Mösch Architekten, CH-Basel



               In Muttenz haben Kunz und Mösch Architekten etwas ganz Neues
               geschaffen. Erstmals in der Schweiz wurden Gefängnis, Staatsan walt -
               schaft und Gericht unter einem Dach zusammengefasst. Das gleich-
               mäßige Fassadenraster des dunklen Baukörpers verrät nichts über die
               verschiedenen Funktionen dahinter. Im Inneren haben die Gestalter
               jedem Bereich – von der Erschließung über die Gerichtssäle und Büros
               bis hin zu den Gefängniszellen – ein eigenes Gesicht gegeben und vor
               allem bei den 47 Zellenplätzen viel Fingerspitzengefühl bewiesen.

               In Muttenz, Kunz und Mösch  Architekten have created something
               completely new. For the first time in Switzerland, a prison, the public
               prosecution department and a court of justice were united under the
               same roof. The regular façade grid of the dark building does not give
               away the different functions accommodated behind. In the interior,
               the designers gave each area – from circulation areas to courtrooms
               and offices through to prison cells – an appearance. Especially in the
               47 cells, the architects demonstrated that they had the right touch.



               von • by Christine Schröder
               D   ie Geschichte der Bestrafung von Verbrechen ist lang. Folter und öffentliche Hin -
                   richtungen an Galgen, mittels Vierteilung oder auf dem Schafott durch ausgebildete
               Henker standen bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts für kleinere und größere Delikte an
               der Tagesordnung. Mit der Modernisierung der Strafjustiz wurden solch grausame Ver gel -
               tungen durch die Haftstrafe ersetzt. Allerdings zählten psychische Strafen wir Dunkelhaft
               und Nahrungsentzug bis vor nicht allzu langer Zeit weiterhin zum Alltag. Und im Bezug
               auf die Architektur von Gefängnisbauten gibt es bis heute einiges zu bemängeln. Dabei
               beweisen gebaute Beispiele, bei denen über gestalterische Maßnahmen neue Wege ge -
               gangen wurden, neben der positiven Auswirkung auf die Insassen und das Per sonal, dass
               Straftäter nach ihrer Entlassung  weniger oft rückfällig  werden und dass die Reso zi -
               alisierung in den Alltag weitaus schneller vonstattengeht. Ein Umdenken seitens der Ent -
               scheider ist also dringend notwendig, zumal nicht die Art der Unterbringung, sondern der
               Freiheitsentzug die Strafe darstellt. In Muttenz haben die Ver ant wort lichen unlängst ein
               für die Schweiz neues Modell eingeführt und neben einem Untersuchungs gefängnis auch
               gleich die Staats an waltschaft und das Gericht unter einem Dach vereint.  s



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