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                                                                                                             Fragen an

                                                                                                             Constantin
                                                                                                             von Mirbach


                                                                                                             bdia Bundesgeschäfts-
                                                                                                             führer
                      Grundlegendes bleibt wie bisher       zum Beispiel seinem Bauherrn beim  Ab-
                                                            schluss eines Architektenvertrages und der       Datenschutz - wie steht der
                      Einzelpersonen erhalten mehr Kontroll- und  dazu erforderlichen Erhebung von Daten „in  bdia insgesamt da?
                      Ahndungsmöglichkeiten und der Schutz vor  präziser, transparenter, verständlicher und  Mit den Daten unserer Mitglie-
                      Datenmissbrauch hat oberste Priorität. Die  leicht zugänglicher Form“ mitteilen muss,  der gehen wir sorgfältig und
                      Regelungen betreffen als „Kleinstunterneh-  wer die Daten erhält und zu welchem Zweck.  verantwortungsvoll um, sowohl
                      men“ auch Innen-/Architekturbüros.    Zum Beispiel als entsprechende schriftliche      auf Bundesebene als auch im
                      Der für das Datenschutzrecht weiterhin maß-  Vertragsanlage.                           Austausch mit den bdia Lan-
                      gebliche Grundsatz ist Transparenz. Personen                                           desverbänden. Wir sind ein
                      müssen wissen, dass und wofür betreffende  Löschung von Daten                          kleiner Verband mit einer klei-
                      Daten erhoben, verwendet oder anderweitig                                              nen Geschäftsstelle und nur
                      verarbeitet  werden. Entscheidend ist auch  Eine weitere Neuerung stellt das „Recht auf  einzelne, wenige Personen
                      die Zweckbindung: Daten dürfen nur zu  Vergessenwerden“ dar. Danach sind Daten         kommen mit sensiblen, perso-
                      einem vorher festgelegten Zweck und nicht  unverzüglich zu löschen, wenn sie für ihren  nenbezogenen Daten in Berüh-
                      etwa „auf Vorrat“ verarbeitet werden. Und  ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt    rung.
                      die verarbeiteten Daten müssen auf das für  werden. Ausnahme ist wiederum, wenn die
                      die Zwecke ihrer Verarbeitung notwendige  Verarbeitung der Daten zur Geltendma-        Welche Neuerungen sind für
                   raumkontor Innenarchitektur, Düsseldorf; Messestand des DTI auf der imm 2014 in Köln; Foto: Hans Jürgen Landes, Dortmund
                      Maß beschränkt sein.                  chung, Ausübung  oder  Verteidigung  von         Verbände wichtig?
                                                            Rechtsansprüchen erforderlich ist.               Die neue Verordnung zum
                      Vertrag, Dokumentation und Rechenschaft  Vor dem Hintergrund der fünfjährigen Ge-      Datenschutz stärkt das Recht
                                                            währleistungsfrist kann eher nicht erwartet      des Einzelnen auf seine Daten
                      Um die Rechtmäßigkeit seiner Datenverar-  werden, dass sämtliche Daten bereits nach    und fordert unter anderem
                      beitung nachweisen zu können, ist der   Abschluss eines Bauvorhabens gelöscht wer-     einen Datenschutzbeauftrag-
                      Abschluss eines Architektenvertrages uner-  den. Daten müssen immer datenschutzkon-    ten, der die Handhabung von
                      lässlich. Neu ist der niedergelegte Grundsatz  form gelöscht werden, beispielsweise durch  Daten überwacht. Allerdings
                      der Rechenschaftspflicht. Danach ist der  einen Fachbetrieb für Aktenentsorgung.       gilt diese Pflicht erst für eine
                      Verantwortliche, also der Büroinhaber, für                                             Unternehmensgröße ab zehn
                      die Einhaltung datenschutzrechtlicher Prin-  Beschäftigtendatenschutz                  Mitarbeitern.
                      zipien verantwortlich und muss deren Einhal-
                      tung auch nachweisen können.          Der Beschäftigtendatenschutz entspricht in       Was muss der bdia anpassen?
                      Hilfreich für einen Nachweis ist zum Beispiel,  großen  Teilen den bisherigen Regelungen.  Mit der Einführung der neuen
                      wenn sich das Architekturbüro dahin gehend  Danach dürfen die Daten von Beschäftigten  Verordnung überprüfen wir un-
                      zertifizieren lässt oder sogenannte „Auf-  für Zwecke des Beschäftigtenverhältnisses   sere Datenhandhabung neu
                      tragsverarbeiter“ einsetzt. Typische Beispiele  verarbeitet werden, wenn dies für die Ent-  und passen auch Unterlagen
                      für eine Auftragsverarbeitung sind die War-  scheidung über die Begründung eines Be-   und Formulare an. Das neue
                      tung der Computeranlagen, Aktualisierun-  schäftigungsverhältnisses, etwa im Rahmen    „Recht auf Vergessen“ bedeu-
                      gen der Software oder die Abwicklung der  eines Bewerbungsverfahrens, erforderlich ist.  tet, wir müssen in Zukunft zum
                      Gehaltsabrechnungen für Mitarbeiter durch                                              Beispiel das Archivieren von
                      Dienstleister. Wenn in Architekturbüros min-  Schadensersatz und Geldbußen             Akten aktiv erfragen.
                      destens zehn Personen ständig mit der auto-
                      matisierten Verarbeitung personenbezogener  Mit der Einführung der DS-GVO erfolgt im
                      Daten beschäftigt sind, ist ein Datenschutz-  Bereich der Bußgeldvorschriften eine deutli-
                      beauftragter erforderlich.            che Erhöhung. Nicht zuletzt im Hinblick da-
                                                            rauf ist es Architekten zu empfehlen, sich mit
                      Rechte betroffener Personen           den neuen Anforderungen zu befassen.

                      Eine  wesentliche Erweiterung sind die neu
                      geregelten Rechte der „betroffenen Person“.
                      Darunter fallen insbesondere die Informati-  Quelle: Dr. Florian Hartmann/Katrin Die-
                      onspflichten bei der Erhebung von personen-  trich, Architektenkammer Nordrhein-West-
                      bezogenen Daten.                      falen. Mehr unter www.aknw.de/
                      Für den Architekten bedeutet dies, dass er  Praxishinweise Datenschutz

                                                                                                                            AIT 5.2018  •  157
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