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Fragen an
Constantin
von Mirbach
bdia Bundesgeschäfts-
führer
Grundlegendes bleibt wie bisher zum Beispiel seinem Bauherrn beim Ab-
schluss eines Architektenvertrages und der Datenschutz - wie steht der
Einzelpersonen erhalten mehr Kontroll- und dazu erforderlichen Erhebung von Daten „in bdia insgesamt da?
Ahndungsmöglichkeiten und der Schutz vor präziser, transparenter, verständlicher und Mit den Daten unserer Mitglie-
Datenmissbrauch hat oberste Priorität. Die leicht zugänglicher Form“ mitteilen muss, der gehen wir sorgfältig und
Regelungen betreffen als „Kleinstunterneh- wer die Daten erhält und zu welchem Zweck. verantwortungsvoll um, sowohl
men“ auch Innen-/Architekturbüros. Zum Beispiel als entsprechende schriftliche auf Bundesebene als auch im
Der für das Datenschutzrecht weiterhin maß- Vertragsanlage. Austausch mit den bdia Lan-
gebliche Grundsatz ist Transparenz. Personen desverbänden. Wir sind ein
müssen wissen, dass und wofür betreffende Löschung von Daten kleiner Verband mit einer klei-
Daten erhoben, verwendet oder anderweitig nen Geschäftsstelle und nur
verarbeitet werden. Entscheidend ist auch Eine weitere Neuerung stellt das „Recht auf einzelne, wenige Personen
die Zweckbindung: Daten dürfen nur zu Vergessenwerden“ dar. Danach sind Daten kommen mit sensiblen, perso-
einem vorher festgelegten Zweck und nicht unverzüglich zu löschen, wenn sie für ihren nenbezogenen Daten in Berüh-
etwa „auf Vorrat“ verarbeitet werden. Und ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt rung.
die verarbeiteten Daten müssen auf das für werden. Ausnahme ist wiederum, wenn die
die Zwecke ihrer Verarbeitung notwendige Verarbeitung der Daten zur Geltendma- Welche Neuerungen sind für
raumkontor Innenarchitektur, Düsseldorf; Messestand des DTI auf der imm 2014 in Köln; Foto: Hans Jürgen Landes, Dortmund
Maß beschränkt sein. chung, Ausübung oder Verteidigung von Verbände wichtig?
Rechtsansprüchen erforderlich ist. Die neue Verordnung zum
Vertrag, Dokumentation und Rechenschaft Vor dem Hintergrund der fünfjährigen Ge- Datenschutz stärkt das Recht
währleistungsfrist kann eher nicht erwartet des Einzelnen auf seine Daten
Um die Rechtmäßigkeit seiner Datenverar- werden, dass sämtliche Daten bereits nach und fordert unter anderem
beitung nachweisen zu können, ist der Abschluss eines Bauvorhabens gelöscht wer- einen Datenschutzbeauftrag-
Abschluss eines Architektenvertrages uner- den. Daten müssen immer datenschutzkon- ten, der die Handhabung von
lässlich. Neu ist der niedergelegte Grundsatz form gelöscht werden, beispielsweise durch Daten überwacht. Allerdings
der Rechenschaftspflicht. Danach ist der einen Fachbetrieb für Aktenentsorgung. gilt diese Pflicht erst für eine
Verantwortliche, also der Büroinhaber, für Unternehmensgröße ab zehn
die Einhaltung datenschutzrechtlicher Prin- Beschäftigtendatenschutz Mitarbeitern.
zipien verantwortlich und muss deren Einhal-
tung auch nachweisen können. Der Beschäftigtendatenschutz entspricht in Was muss der bdia anpassen?
Hilfreich für einen Nachweis ist zum Beispiel, großen Teilen den bisherigen Regelungen. Mit der Einführung der neuen
wenn sich das Architekturbüro dahin gehend Danach dürfen die Daten von Beschäftigten Verordnung überprüfen wir un-
zertifizieren lässt oder sogenannte „Auf- für Zwecke des Beschäftigtenverhältnisses sere Datenhandhabung neu
tragsverarbeiter“ einsetzt. Typische Beispiele verarbeitet werden, wenn dies für die Ent- und passen auch Unterlagen
für eine Auftragsverarbeitung sind die War- scheidung über die Begründung eines Be- und Formulare an. Das neue
tung der Computeranlagen, Aktualisierun- schäftigungsverhältnisses, etwa im Rahmen „Recht auf Vergessen“ bedeu-
gen der Software oder die Abwicklung der eines Bewerbungsverfahrens, erforderlich ist. tet, wir müssen in Zukunft zum
Gehaltsabrechnungen für Mitarbeiter durch Beispiel das Archivieren von
Dienstleister. Wenn in Architekturbüros min- Schadensersatz und Geldbußen Akten aktiv erfragen.
destens zehn Personen ständig mit der auto-
matisierten Verarbeitung personenbezogener Mit der Einführung der DS-GVO erfolgt im
Daten beschäftigt sind, ist ein Datenschutz- Bereich der Bußgeldvorschriften eine deutli-
beauftragter erforderlich. che Erhöhung. Nicht zuletzt im Hinblick da-
rauf ist es Architekten zu empfehlen, sich mit
Rechte betroffener Personen den neuen Anforderungen zu befassen.
Eine wesentliche Erweiterung sind die neu
geregelten Rechte der „betroffenen Person“.
Darunter fallen insbesondere die Informati- Quelle: Dr. Florian Hartmann/Katrin Die-
onspflichten bei der Erhebung von personen- trich, Architektenkammer Nordrhein-West-
bezogenen Daten. falen. Mehr unter www.aknw.de/
Für den Architekten bedeutet dies, dass er Praxishinweise Datenschutz
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