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HOAI – Was nun? Qualität entscheidet, und sich gegen Preisdum-
ping starkmachen. Freiwillig kann die HOAI 2013
Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof durchaus weiterhin vereinbart werden, lassen Sie
(EuGH) im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren uns solidarisch handeln und an einer existenz -
sein Urteil verkündet. Nach Auffassung des Ge- sichernden Honorierung festhalten. Derzeit wird
richts sind die verbindlichen Mindest- und das Urteil von den Fachverbänden ausgewertet
Höchstsätze der HOAI mit EU-Recht nicht ver- und wir bleiben für Sie am Ball. Erste Antworten
einbar, da sie in unzulässiger Weise den freien auf die berechtigte Frage „Was nun?“ gibt es in
Preiswettbewerb einschränken würden. Die Ent- dieser Ausgabe in der Rubrik 3 Fragen an von un-
scheidung, die verbindlichen Mindest- und serem bdia Bundesgeschäftsführer. In den
Höchstsätze zu kippen, bedeutet für uns Innen- nächsten AIT-Ausgaben werden wir uns mit der
architektinnen und Innenarchitekten, dass wir Entscheidung weiter auseinandersetzen, zudem
statt über Qualität nun viel stärker über den Preis findet im Oktober ein bdia Seminar mit Prof.
verhandeln werden müssen. Wichtig ist aber Fischer und Andreas T. C. Krüger dazu statt.
auch, dass die HOAI als Instrument für gutes Pla-
nen und Bauen weiterhin Bestand hat: Die Leis-
tungsbilder sowie die Honorartabellen bleiben Herzliche Grüße
erhalten. Der bdia wird sich dafür einsetzen, dass Ihre Vera Schmitz, Präsidentin bdia
Arbeits(t)räume
Über das Büro der Zukunft wird viel geschrieben. Fakt ist, dass die Be-
deutung der Büroarbeit immer größer wird. Es wird weniger produziert
oder mit den Händen geschaffen. Stattdessen wächst der Anteil der
Computerarbeit, das Ergebnis bleibt meist unsichtbar. Was macht
das aus unseren Arbeitsräumen?
146 • AIT 7/8.2019