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AGB
Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenste- Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 23 bleibt unberücksichtigt. Die der Garantie
hender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. zugrundeliegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW.
Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor
Ziffer 15 dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der
Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des jeweiligen Preislisteangegeben wurde.
Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf
geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsver- Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben.
bindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit
nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definie-
Ziffer 16a ren sind, vereinbart wurde.
Aus einer Auflagenminderung kann - vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 16b - nach Maßgabe Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und
des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres.
hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter
Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminde-rung ist nur dann Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder wenn
ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie dies nicht mehr möglich ist als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn
bei einer Garantieauflage bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20 v. H., die Rückvergütungssumme mindestens 2.500 Euro beträgt.
bei einer Garantieauflage bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15 v. H.,
bei einer Garantieauflage bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10 v. H., Ziffer 17
bei einer Garantieauflage über 500.000 Exemplaren mindestens 5 v. H. beträgt. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe
Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 23 bleibt unberücksichtigt. der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und
Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnitt- Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
liche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser
Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück,
vorausgegangenen Kalenderjahres. ohne dazu verpflichtet zu sein.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die einge-
Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, henden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1.000 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-,
Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden
Ziffer 16b (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch aus-
Auflagendaten veröffentlichen). nahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden
Abweichend von Nummer 16a berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Gebühren/Kosten übernimmt.
Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei
einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v.H. und bei einer Auflage Ziffer 18
(Garantieauflage) von über 500 000 Exemplaren 5 v.H. überschreitet. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
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