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Liebe Leserinnen und Leser,             ger, die auch bereits ein bdia-Seminar zu den
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                                              mit dem neuen Jahr gibt es auch wieder neue  Sonderdruck HOAI 2021 ist über den bdia erhält-
                                              Regeln, und die HOAI 2021 trat zum 1. Januar  lich.  Zum  Selbstkostenpreis  senden  wir  Ihnen
                                              2021 in Kraft. Der EuGH hatte die Verbindlichkeit  gerne ein Exemplar zu, schreiben Sie dazu eine
                                              der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und  kurze Nachricht an info@bdia.de.
                                              Gebührenordnung  für  Architekten  und  Inge-
                                              nieure mit dem EU-Recht für unvereinbar er-  Die kommenden Monate werden herausfordernd
                                              klärt. Die Umsetzung des EuGH-Urteils ist ein  bleiben. Wir hoffen, Sie sind gut ins neue Jahr
                                              insgesamt tragfähiges, wenn auch nicht opti-  gestartet, und wünschen Ihnen weiterhin viel
                                              males Ergebnis. Die HOAI bleibt wie bisher als  positive Energie! Unseren Service werden wir on-
                                              verlässlicher Orientierungsrahmen zur Kalkula-  line  weiter  ausbauen.  Wann  immer  möglich,
                                              tion von Honoraren für Architekten und Inge-  möchten wir Präsenzveranstaltungen anbieten.
                                              nieure  bestehen.  Allerdings  hätten  wir  uns  Wir  vertreten  die  Interessen  der  Innenarchi-
                                              zusammen mit den anderen Planerverbänden  tekt*innen in Kammern und Verbänden mit star-
                                              gewünscht, dass die Verordnung die Notwendig-  ker Stimme –  der bdia ist 100% Innenarchitektur.
                                              keit  für  angemessene  Honorare  deutlicher
                                              macht. Lesen Sie hierzu einen Beitrag von Prof.  Ihre Pia A. Döll
                                              Dr. Peter Fischer und Dipl. Ing. Andreas T.C. Krü-  Präsidentin bdia





























                                              HOAI 2021 –




                                              Das Ende einer



                                              Honorarordnung?






                                              Das Ende der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze und was das
                                              in der Praxis bedeutet.


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