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Liebe Leserinnen und Leser, ger, die auch bereits ein bdia-Seminar zu den
Neuerungen konzipiert haben. Auch der neue
mit dem neuen Jahr gibt es auch wieder neue Sonderdruck HOAI 2021 ist über den bdia erhält-
Regeln, und die HOAI 2021 trat zum 1. Januar lich. Zum Selbstkostenpreis senden wir Ihnen
2021 in Kraft. Der EuGH hatte die Verbindlichkeit gerne ein Exemplar zu, schreiben Sie dazu eine
der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und kurze Nachricht an info@bdia.de.
Gebührenordnung für Architekten und Inge-
nieure mit dem EU-Recht für unvereinbar er- Die kommenden Monate werden herausfordernd
klärt. Die Umsetzung des EuGH-Urteils ist ein bleiben. Wir hoffen, Sie sind gut ins neue Jahr
insgesamt tragfähiges, wenn auch nicht opti- gestartet, und wünschen Ihnen weiterhin viel
males Ergebnis. Die HOAI bleibt wie bisher als positive Energie! Unseren Service werden wir on-
verlässlicher Orientierungsrahmen zur Kalkula- line weiter ausbauen. Wann immer möglich,
tion von Honoraren für Architekten und Inge- möchten wir Präsenzveranstaltungen anbieten.
nieure bestehen. Allerdings hätten wir uns Wir vertreten die Interessen der Innenarchi-
zusammen mit den anderen Planerverbänden tekt*innen in Kammern und Verbänden mit star-
gewünscht, dass die Verordnung die Notwendig- ker Stimme – der bdia ist 100% Innenarchitektur.
keit für angemessene Honorare deutlicher
macht. Lesen Sie hierzu einen Beitrag von Prof. Ihre Pia A. Döll
Dr. Peter Fischer und Dipl. Ing. Andreas T.C. Krü- Präsidentin bdia
HOAI 2021 –
Das Ende einer
Honorarordnung?
Das Ende der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze und was das
in der Praxis bedeutet.
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